Das Personalwesen stellt eine Teilfunktion der unterstützenden Aktivitäten in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens dar, deren unmittelbarer Wertschöpfungsbeitrag bis heute nur bedingt messbar ist. Zu Beginn der Einrichtung von Personalabteilungen in deutschen Unternehmen war dies auch nicht verlangt. Schließlich begann das Personalwesen in den 1950er Jahren mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung und erledigte bis in die 1960er Jahre vorwiegend administrative Aufgaben. In den 1960er, aber insbesondere in den 1970er Jahren veränderte sich das Personalwesen und wurde zunächst um Aufgaben, wie z. B. die Personalplanung und -beschaffung erweitert. Die Fokussierung auf den Mitarbeiter als wichtigstem Produktionsfaktor und Ressource im Unternehmen wurde schließlich zum Leitmotiv der Personalarbeit, sodass neue Personalfunktionen wie z.B. Personalentwicklung, -einsatz und -führung zu zentralen Aufgaben des Personalressorts wurden und administrative Aufgaben bereits weniger bedeutsam erschienen.
Die Personalentwicklung ist ein wichtiger Zweig im Unternehmen.
Heutzutage gibt es den sogenannten Personalservice, wie der
Personalservice Zeitarbeit
Lippstadt, helfen Unternehmen bei der Personalentwicklung. Diese
Zeitarbeitsfirma überlässt dem Unternehmen auf Zeit die Arbeitnehmer.
Hierbei fungiert die Zeitarbeit Lippstadt als Arbeitgeber und stellt
einem Dritten (Entleiher, Unternehmer) den Arbeitnehmer
(Leiharbeitnehmer) zur Verfügung. Dieses Verfahren ist im allgemeinen
als Arbeitnehmerüberlassung
bekannt.
Dieses Mitarbeiterleitbild der Humanisierung prägte die 1970er Jahre.
Die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland Anfang der 1970er Jahre
ermöglichte es den Unternehmen in großem Maße in ihre Mitarbeiter zu
investieren. Außerdem herrschte nahezu Vollbeschäftigung und infolge des
Arbeitskräftemangels mussten sogar Arbeitskräfte aus dem Ausland
angeworben werden, um die Arbeitsnachfrage der Unternehmen zu
befriedigen. Deswegen waren die Bemühungen um die Arbeitskräfte in den
1970er Jahren umfangreicher als die elementare Personaladministration im
Personalwesen in den Jahrzehnten zuvor. Die Personalfunktion und -institution legte den Fokus ab den 1970er Jahren vielmehr auf die mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben in Unternehmen. Das administrative Personalwesen professionalisierte sich durch diese Gestaltungsaufgaben zunehmend. Im Zuge nachlassenden Wirtschaftswachstums und steigender Arbeitslosigkeit der 1980er Jahre musste sich auch die Personalarbeit dem Effizienzgedanken und dem zunehmenden Kostendruck in den Unternehmen beugen. Es fand somit eine Ökonomisierung der Personalarbeit statt. Stichworte wie Rationalisierung, Abbau von Sozialleistungen sowie ein erster Schwenk zu mehr Verantwortung der Führungskräfte im Bezug auf die Personalfunktion wurden diskutiert. In den 1990er Jahren erkannten die Unternehmen in Deutschland wiederum, dass die Mitarbeiter in einer Informations- und Wissensgesellschaft die wichtigste Unternehmensressource sind. Slogans wie „unsere Mitarbeiter sind unser Kapital“ machten die Runde. Weiterhin kam die Forderung auf, dass die Personalabteilung im Unternehmen im Zuge der Wertschöpfungsorientierung der unterstützenden Aktivitäten ihren Wertschöpfungsbeitrag evaluieren sollte. Dafür reduzierten viele Personalressorts die administrativen Tätigkeiten durch konsequente Nutzung der Elektronischen Datenverarbeitung und Verlagerung der verwalterischen Tätigkeiten auf die Mitarbeiter und Führungskräfte. Da so zunehmend dispositive Aufgaben im Personalbereich wahrgenommen wurden, entstand ein Mitspracherecht im Personalwesen auch bei der Bildung der Unternehmensziele im Top-Management.
Das Personal eines Unternehmen kann sich aus Festangestellten
Mitarbeitern und Mitarbeiter, die über ein
Personalservice
ins Unternehmen gekommen sind, zusammensetzen. Meistens werden auf
Zeitarbeitsfirmen zurückgegriffen, wenn Aushilfen für einen
ausgefallenen Mitarbeiter gesucht werden. Aber auch, wenn man Kosten
sparen will und man nur für eine bestimmte Zeit einen Arbeitnehmer,
beispielsweise als Saisonkraft, benötigt.
Die verschiedenen Aufgaben aus dem Personalwesen
Die alltäglich anfallenden Aufgaben im Personalwesen heute sind jedoch häufig immer noch eher die verwalterischen Aufgaben wie etwa die Lohn- und Gehaltsabrechnung,
Bewerberverwaltung und –Rekrutierung, Zeugniserstellung usw. Diesen
Arbeiten werden meistens von Personalsachbearbeitern oder -referenten erledigt. Für die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Kündigungsklagen gegenüber Mitarbeiter) werden häufig Spezialisten für Arbeitsrecht, überwiegend Juristen, einsetzt. In der Personalentwicklung werden häufig mitarbeiter- und führungskräftebezogene Fortbildungen und Schulungen durchgeführt und evaluiert. Dafür werden vorwiegend Psychologen, Pädagogen und Soziologen eingesetzt, aber auch Betriebswirte mit den entsprechenden Qualifikationen. Zur verbesserten Leistungsbewertung greift das Personalwesen im Rahmen der Personalentwicklung auf ausgereifte Instrumente wie z. B. Leistungsdiagnostik in Form von Tests oder
Assessment Centern zurück. Das Personalwesen ist somit in Unternehmen eine etablierte Funktion und Institution, die auch in Zukunft sich weiterentwickeln wird.